Damus
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Awet Tesfaiesus, MdB
@Awet Tesfaiesus, MdB
Zum langen Wochenende (zumindest in Hessen), ein Jura Live Heck:

wenn ihr als Privatpersonen eine Frist setzen wollt (zum Beispiel Mangelbeseitigung oder Nacherfüllung), ist die richtige Länge der Frist immer:

„unverzüglich“ (ohne Nennung eines Datums).

Die Anwältin, zu der ihr anschließend hoffentlich nicht gehen müsst, wird es euch danken.

Ob eine Frist lang genug ist, ist schwer für den Laien einzuschätzen. Privatpersonen tendieren nämlich dazu, Fristen viel zu lang zu setzen.
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Awet Tesfaiesus, MdB · 1w
Außerdem hat das Wort „Bitte“ in einer Fristsetzung nichts verloren. Sie werden hiermit zur Mangelbeseitigung aufgefordert (Frist: unverzüglich)
Awet Tesfaiesus, MdB · 1w
Und ihr braucht auch nicht darlegen, wie enttäuscht ihr davon seid, dass die andere Seite ihren Vertrag nicht erfüllt. Das interessiert wirklich niemanden. Wenn ihr im Gegenteil mit der Situation einverstanden wärt, würdet ihr euch ja nicht die Zeit nehmen zu schreiben.