Zum langen Wochenende (zumindest in Hessen), ein Jura Live Heck:
wenn ihr als Privatpersonen eine Frist setzen wollt (zum Beispiel Mangelbeseitigung oder Nacherfüllung), ist die richtige Länge der Frist immer:
„unverzüglich“ (ohne Nennung eines Datums).
Die Anwältin, zu der ihr anschließend hoffentlich nicht gehen müsst, wird es euch danken.
Ob eine Frist lang genug ist, ist schwer für den Laien einzuschätzen. Privatpersonen tendieren nämlich dazu, Fristen viel zu lang zu setzen.
wenn ihr als Privatpersonen eine Frist setzen wollt (zum Beispiel Mangelbeseitigung oder Nacherfüllung), ist die richtige Länge der Frist immer:
„unverzüglich“ (ohne Nennung eines Datums).
Die Anwältin, zu der ihr anschließend hoffentlich nicht gehen müsst, wird es euch danken.
Ob eine Frist lang genug ist, ist schwer für den Laien einzuschätzen. Privatpersonen tendieren nämlich dazu, Fristen viel zu lang zu setzen.
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