Damus
Lilith Wittmann · 1w
Die OAZ hat sich hierzu nun auch gemeldet und verweist auf Art. 5 GG in Bezug auf Freiheit der Berichterstattung und der Unterrichtung aus frei zugänglichen Quellen. Sie behaupten außerdem, dass es eine einheitliche Sicht zwischen der Behörde und Ihnen gäbe. Auf Basis einer mir vorliegenden E-M...