»Nur weil eine Anlage an einer Stelle viele Bilder machen würde, heißt das nicht, dass die Behörde die dort hinstellen darf.«
Wenn die Anlage viele Bilder machen würde, wird viel gegen die StVO verstoßen, was zu ahnden ist. Wieso reicht das nicht? Muss immer erst was passieren, und das auch noch regelmäßig?
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