Damus
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cmister.26 profile picture
@nprofile1q...

Als psychisch Kranke faellt sie in SGB12 und damit hat das Jobcenter nichts zu tun.

Warum muss man solche grundlegenden Umstaende immer wieder erklaeren.

Wenn das kein Fake ist, dann sollte sie (K.) schnellstens ambulante Betreuung beantragen und zwar rueckwirkend fuer den Zeitraum ihrer Krankheit aber maximal die letzten 4 Jahre. Mehr geht bei SGB12 nicht.

PS
Ich kaempfe seit November 2019 und bekomme immer noch ueberhaupt keine Hilfe.