T-Low · 4w Da werden die "Lehrer" aber ganz schön zu tun haben, denen diese Flausen wieder auszutreiben... Ob dem Schulleiter bewußt war, war er da erlaubt hat? Immerhin gilt ja § 3 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz... Nicole Nowak @Nicole Nowak 1768660066 Denke, so schwarz/weiß ist es nicht. Bitcoin ist 1. nichts Illegales und 2. unterrichtet Philipp nicht nur Bitcoin, sondern „Investieren“ allgemein (steht für das Wahlpflichtfach dieser Klasse sogar im Lehrplan). Bitcoin ist ein Teil davon. 1