Damus
Freiheitsrechte.org - GFF · 3w
Das Bundesverfassungsgericht entschied heute über die Beschwerde einer afghanischen Frauenrechtsaktivistin und ihrer zwei minderjährigen Kindern. Der Beschluss zeigt: Die Bundesregierung darf Schutzversprechen gegenüber hochgefährdeten Afghan*innen nicht pauschal zurücknehmen.