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Freiheitsrechte.org - GFF · 3w
Deutschland hatte afghanischen Ortskräften und Menschenrechts-Aktivist*innen nach der Machtübernahme durch die Taliban Schutz versprochen. Ende 2025 zog die BuReg die Aufnahmeerklärungen pauschal z...
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Wir sind bereits mit zwei Familien vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Nach öffentlichem Druck konnte eine der Familien nach Deutschland einreisen. Ein weiterer wichtiger Erfolg: Der UN-Menschenrechtsausschuss erließ im Januar eine einstweilige Schutz-Anordnung für die zweite Familie. https://freiheitsrechte.org/aufnahmeprogramm
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Gemeinsam mit der Initiative Kabul Luftbrücke bleiben wir dran. Werde jetzt Teil des Team Grundrechte und kämpfe gemeinsam mit uns für Rechtsstaatlichkeit! Infos zur Fördermitgliedschaft gibt es hier: https://freiheitsrechte.org/mitmachen/foerdermitglied-werden
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Gemeinsam mit der Initiative Kabul Luftbrücke haben wir Afghan*innen mit Aufnahmeerklärung eine Muster-Verfassungsbeschwerde zur Verfügung gestellt. Weitere 30 Verfassungsbeschwerden liegen in Karl...
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Deutschland hatte afghanischen Ortskräften und Menschenrechts-Aktivist*innen nach der Machtübernahme durch die Taliban Schutz versprochen. Ende 2025 zog die BuReg die Aufnahmeerklärungen pauschal zurück – & forderte die Betroffenen im April 2026 auf, die Schutzunterkünfte in Pakistan zu verlassen.
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Wir sind bereits mit zwei Familien vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Nach öffentlichem Druck konnte eine der Familien nach Deutschland einreisen. Ein weiterer wichtiger Erfolg: Der UN-Menschenrechtsausschuss erließ im Januar eine einstweilige Schutz-Anordnung für die zweite Familie. https...
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Der Fall wurde zurückverwiesen an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Das OVG wird die Bundesregierung nun auffordern, eine Einzelfallentscheidung zu treffen und dabei auch die Belange der...
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Gemeinsam mit der Initiative Kabul Luftbrücke haben wir Afghan*innen mit Aufnahmeerklärung eine Muster-Verfassungsbeschwerde zur Verfügung gestellt. Weitere 30 Verfassungsbeschwerden liegen in Karlsruhe. Der heute entschiedene Eilantrag wurde eingereicht von GFF-Kooperationsanwalt Daniel Weber.

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Deutschland hatte afghanischen Ortskräften und Menschenrechts-Aktivist*innen nach der Machtübernahme durch die Taliban Schutz versprochen. Ende 2025 zog die BuReg die Aufnahmeerklärungen pauschal zurück – & forderte die Betroffenen im April 2026 auf, die Schutzunterkünfte in Pakistan zu verla...
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Das Bundesverfassungsgericht entschied heute über die Beschwerde einer afghanischen Frauenrechtsaktivistin und ihrer zwei minderjährigen Kindern. Der Beschluss zeigt: Die Bundesregierung darf Schutz...
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Der Fall wurde zurückverwiesen an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Das OVG wird die Bundesregierung nun auffordern, eine Einzelfallentscheidung zu treffen und dabei auch die Belange der betroffenen Familie zu berücksichtigen. Nun braucht es öffentlichen Druck, damit die Bundesregierung den in Pakistan wartenden Familien endlich den ihnen versprochenen Schutz gewährt und sie vor Verfolgung durch die Taliban schützt.
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Gemeinsam mit der Initiative Kabul Luftbrücke haben wir Afghan*innen mit Aufnahmeerklärung eine Muster-Verfassungsbeschwerde zur Verfügung gestellt. Weitere 30 Verfassungsbeschwerden liegen in Karlsruhe. Der heute entschiedene Eilantrag wurde eingereicht von GFF-Kooperationsanwalt Daniel Weber. ...
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Erfolg in Karlsruhe: Die Rücknahme der Aufnahmezusagen von gefährdeten Afghan*innen war willkürlich! Die Entscheidung erging auf Grundlage unserer Muster-Verfassungsbeschwerde mit der Initiative Ka...
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Das Bundesverfassungsgericht entschied heute über die Beschwerde einer afghanischen Frauenrechtsaktivistin und ihrer zwei minderjährigen Kindern. Der Beschluss zeigt: Die Bundesregierung darf Schutzversprechen gegenüber hochgefährdeten Afghan*innen nicht pauschal zurücknehmen.
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Der Fall wurde zurückverwiesen an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Das OVG wird die Bundesregierung nun auffordern, eine Einzelfallentscheidung zu treffen und dabei auch die Belange der betroffenen Familie zu berücksichtigen. Nun braucht es öffentlichen Druck, damit die Bundesregier...
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Das Bundesverfassungsgericht entschied heute über die Beschwerde einer afghanischen Frauenrechtsaktivistin und ihrer zwei minderjährigen Kindern. Der Beschluss zeigt: Die Bundesregierung darf Schutzversprechen gegenüber hochgefährdeten Afghan*innen nicht pauschal zurücknehmen.
Sven Geggus · 3w
nostr:nprofile1qy2hwumn8ghj7un9d3shjtnyd968gmewwp6kyqpqpr26dlk3g2wvfufarkc6dkfla38zfhuae0dg4psuhmzfpdyhx65szx8yfd Sehr gut! Die selbsternannte Partei der Meinungsfreiheit. Alle haben das Recht auf deren Meinung.
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Wir suchen Verstärkung: Bewirb dich für eine Rechtsreferendariats-Station bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte!

Freie Plätze:
→ Nov. 2026–Jan. 2027 (Bewerbungsfrist: 26. Juli)
→ ab April 2027 (Bewerbungsfrist: 1. Oktober)

Infos & Bewerbung: www.freiheitsrechte.org/jobs