Aus dem Thomé-Newsletter:
"Der Bundesrat hat am 27. März 2026 dem 13. SGB-II-Änderungsgesetz zugestimmt. Damit wird zum 1. Juli 2026 das Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld. Die verabschiedete Fassung ist hier in der Leseversion von Tacheles e.V. lesbar: https://t1p.de/1d6m5
Damit etabliert die Bundesregierung ein Sanktionsregime, das in Teilen restriktiver ausfällt als das frühere Hartz-IV-System – jenes System also, dessen Sanktionspraxis bereits vom Bundesverfassungsgericht verfassungsrechtlich begrenzt wurde."
"Der Bundesrat hat am 27. März 2026 dem 13. SGB-II-Änderungsgesetz zugestimmt. Damit wird zum 1. Juli 2026 das Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld. Die verabschiedete Fassung ist hier in der Leseversion von Tacheles e.V. lesbar: https://t1p.de/1d6m5
Damit etabliert die Bundesregierung ein Sanktionsregime, das in Teilen restriktiver ausfällt als das frühere Hartz-IV-System – jenes System also, dessen Sanktionspraxis bereits vom Bundesverfassungsgericht verfassungsrechtlich begrenzt wurde."
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