„Eine ernsthafte Debatte beträfe nicht das Jugendstrafrecht, sondern seine Ausstattung: Fallzahlen in der Bewährungshilfe, Personal der Jugendgerichtshilfe, Finanzierung von Distanzierungsprogrammen, Meldewege bei Weisungsverstößen. Das kostet Ressourcen und Geduld, hätte aber, anders als Strafrahmenerhöhungen, Aussicht auf Wirkung.“ https://strafverteidiger-berlin.de/wp-content/uploads/2026/07/PM-zum-Anschlag-CSD-28.07.2026.pdf
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