@nprofile1q... Ich meine ja nur, aber das steht hier auch so:
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/familienrechtsschutz/aufsichtspflicht-eltern/#Ab-wann-duerfen-Kinder-allein-bleiben-. Scheint eine typische Empfehlung zu sein, hier identisch:
https://www.big-direkt.de/de/gesund-leben/familie-kinder/aufsichtspflicht-kinder-allein-zu-hausIst natürlich nur eine grobe Richtlinie und sehr vom Kind abhängig. Aber ein siebenjähriges Kind für zwei Stunden allein lassen halte ich zumindest bei meinem K1 nicht für sonderlich abwegig (weiß nicht mehr, ob wir das damals je gemacht haben). Bei K2 wäre das in dem Alter eine völlig andere Geschichte gewesen - nicht weil es dann Angst bekäme oder so, aber es konnte sich damals schlicht nicht allein beschäftigen.
Grundsätzlich wird Aufsichtspflicht bei Fachpersonal eher strikt ausgelegt, Eltern haben dagegen gesetzlich einen sehr großen Ermessensspielraum. Sie kennen halt normalerweise ihr Kind und können sich dementsprechend individuell auf dessen Bedürfnisse einstellen.