nostr:nprofile1qy2hwumn8ghj7un9d3shjtnddaehgu3wwp6kyqpq0v86y53kxtlm8t0s9lw7kue5pd938ewfcxhz9vs7wngs2amgeers7gumxh
Was mir bei dem BGH Urteil aber nicht klar ist "...wann immer der Lernende die Möglichkeit hat, Fragen zu stellen, ist die Voraussetzung der Lernerfolgsüberwachung erfüllt.". Das wid...