Damus
Sandra · 53w
Ich hab grad mit nem befreundeten Juristen besprochen und auch wenn das ganze nicht 100% safe ist, siehts für mich ganz gut aus: "Erfolgen die Online-Seminare zeitgleich und können nicht zusätzlic...
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"Klar ist also, dass Veranstaltungen, die ausschließlich aus synchroner Kommunikation bestehen, weil Lernende und Lehrende immer gleichzeitig anwesend sind, sei es körperlich oder via Online-Schaltung, nicht in den Anwendungsbereich des FernUSG fallen."

https://www.it-recht-kanzlei.de/faq-fernunterrichtsschutzgesetz.html
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Stefan Weber 🖌️ 🇺🇦 · 53w
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