Wir versuchen gerade einen Förderantrag für ein drei Jahres Projekt für den Frauennotruf zum Thema digitale Gewalt irgendwo unterzubringen und hören nur "nein" von allen Stiftungen. Kein Geld, falsches Thema, kein Geld 😬
"Klar ist also, dass Veranstaltungen, die ausschließlich aus synchroner Kommunikation bestehen, weil Lernende und Lehrende immer gleichzeitig anwesend sind, sei es körperlich oder via Online-Schaltung, nicht in den Anwendungsbereich des FernUSG fallen."
Ich hab grad mit nem befreundeten Juristen besprochen und auch wenn das ganze nicht 100% safe ist, siehts für mich ganz gut aus:
"Erfolgen die Online-Seminare zeitgleich und können nicht zusätzlich auch als Wiederholung (ohne Interaktionsmöglichkeit) von den Teilnehmern abgerufen werden, liegt nach Auffassung der ZFU kein Fernunterricht im Sinne des FernUSG vor."
Mit diesem Urteil, kann ich meine freiberufliche Tätigkeit also dann wohl demnächst komplett einstellen, oder ich zahle 4.000€ pro Zertifizierung EINES "Lehrganges".