Damus

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Sina · 1w
nostr:nprofile1qy2hwumn8ghj7un9d3shjtnyd968gmewwp6kyqpq0v86y53kxtlm8t0s9lw7kue5pd938ewfcxhz9vs7wngs2amgeersgqq3j4 Ja und dann haben die ja noch nix gefressen! :'D
Sina · 1w
nostr:nprofile1qy2hwumn8ghj7un9d3shjtnyd968gmewwp6kyqpq0v86y53kxtlm8t0s9lw7kue5pd938ewfcxhz9vs7wngs2amgeersgqq3j4 Jo, das wird ganz schön schnell ganz schön teuer. Lizzys Zahn-OP vor 3 Wochen waren mit Nachuntersuchung 1600 € :')
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Wir versuchen gerade einen Förderantrag für ein drei Jahres Projekt für den Frauennotruf zum Thema digitale Gewalt irgendwo unterzubringen und hören nur "nein" von allen Stiftungen. Kein Geld, falsches Thema, kein Geld 😬
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kernpanik 🐾 🕊️ ☮ 🖖 · 4w
nostr:nprofile1qy2hwumn8ghj7un9d3shjtnyd968gmewwp6kyqpq0v86y53kxtlm8t0s9lw7kue5pd938ewfcxhz9vs7wngs2amgeersgqq3j4 Leider nicht ganz ironisch gemeinter #Protipp: Einfach „... mithilfe Künstlicher Intelligenz“ an den Titel hinten dranschreiben, schon fließen die Fördergelder.
Sandra · 52w
Ich hab grad mit nem befreundeten Juristen besprochen und auch wenn das ganze nicht 100% safe ist, siehts für mich ganz gut aus: "Erfolgen die Online-Seminare zeitgleich und können nicht zusätzlic...
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"Klar ist also, dass Veranstaltungen, die ausschließlich aus synchroner Kommunikation bestehen, weil Lernende und Lehrende immer gleichzeitig anwesend sind, sei es körperlich oder via Online-Schaltung, nicht in den Anwendungsbereich des FernUSG fallen."

https://www.it-recht-kanzlei.de/faq-fernunterrichtsschutzgesetz.html
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Stefan Weber 🖌️ 🇺🇦 · 52w
nostr:nprofile1qy2hwumn8ghj7un9d3shjtnddaehgu3wwp6kyqpq0v86y53kxtlm8t0s9lw7kue5pd938ewfcxhz9vs7wngs2amgeers7gumxh Was mir bei dem BGH Urteil aber nicht klar ist "...wann immer der Lernende die Möglichkeit hat, Fragen zu stellen, ist die Voraussetzung der Lernerfolgsüberwachung erfüllt.". Das wid...
Sandra · 52w
Mit diesem Urteil, kann ich meine freiberufliche Tätigkeit also dann wohl demnächst komplett einstellen, oder ich zahle 4.000€ pro Zertifizierung EINES "Lehrganges". https://rsw.beck.de/aktuell/...
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Ich hab grad mit nem befreundeten Juristen besprochen und auch wenn das ganze nicht 100% safe ist, siehts für mich ganz gut aus:

"Erfolgen die Online-Seminare zeitgleich und können nicht zusätzlich auch als Wiederholung (ohne Interaktionsmöglichkeit) von den Teilnehmern abgerufen werden, liegt nach Auffassung der ZFU kein Fernunterricht im Sinne des FernUSG vor."

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Sandra · 52w
"Klar ist also, dass Veranstaltungen, die ausschließlich aus synchroner Kommunikation bestehen, weil Lernende und Lehrende immer gleichzeitig anwesend sind, sei es körperlich oder via Online-Schaltung, nicht in den Anwendungsbereich des FernUSG fallen." https://www.it-recht-kanzlei.de/faq-fernunt...
Sandra · 52w
Ich hab grad mit nem befreundeten Juristen besprochen und auch wenn das ganze nicht 100% safe ist, siehts für mich ganz gut aus: "Erfolgen die Online-Seminare zeitgleich und können nicht zusätzlich auch als Wiederholung (ohne Interaktionsmöglichkeit) von den Teilnehmern abgerufen werden, liegt ...