@nprofile1q... Lässt diese Definition nicht die theoretusche Lücke offen, daß besagte Ansprüche langfristig erfüllt werden und damit der Hass niemals zur Geltung kommt?
Ich sehe den Hass sehr wohl als ursächlich und die Anspruchshaltung ledeglich als Rechtfertigung des Täters vor sich selbst.
Denn soweit ich das überblicke, werden diese Ansprüche unweigerlich so lange steigen, bis sie nicht erfüllt werden.