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RA Michael Seidlitz
@RA Michael Seidlitz
Zur Veröffentlichung und zum Zugang zu personenbezogene Daten von Aktionären und Minderheitsaktionären einer Aktiengesellschaft

EuG, Urteil vom 03.09.2026, C-798/24

Das EU-Recht verlangt nicht, dass personenbezogene Daten von Aktionären und Minderheitsaktionären einer AG veröffentlicht werden müssen.

Online veröffentliche personenbezogene Daten von Aktionären und Minderheitsaktionären einer AG dürfen nur bei berechtigtem Interesse zugänglich sein.

https://curia.europa.eu/site/upload/docs/application/pdf/2026-09/cp260115de.pdf