Damus
Sandra · 52w
Mit diesem Urteil, kann ich meine freiberufliche Tätigkeit also dann wohl demnächst komplett einstellen, oder ich zahle 4.000€ pro Zertifizierung EINES "Lehrganges". https://rsw.beck.de/aktuell/...
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Ich hab grad mit nem befreundeten Juristen besprochen und auch wenn das ganze nicht 100% safe ist, siehts für mich ganz gut aus:

"Erfolgen die Online-Seminare zeitgleich und können nicht zusätzlich auch als Wiederholung (ohne Interaktionsmöglichkeit) von den Teilnehmern abgerufen werden, liegt nach Auffassung der ZFU kein Fernunterricht im Sinne des FernUSG vor."

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Sandra · 52w
"Klar ist also, dass Veranstaltungen, die ausschließlich aus synchroner Kommunikation bestehen, weil Lernende und Lehrende immer gleichzeitig anwesend sind, sei es körperlich oder via Online-Schaltung, nicht in den Anwendungsbereich des FernUSG fallen." https://www.it-recht-kanzlei.de/faq-fernunt...