Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz soll der Umstieg auf klimafreundliche Wärme technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher werden.
Aber was ändert sich konkret?
Die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei der Wärmeversorgung entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizung sie einbauen – zum Beispiel Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridheizung, Biomasseheizung oder auch Gas- und Ölheizungen.

Aber was ändert sich konkret?
Die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei der Wärmeversorgung entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizung sie einbauen – zum Beispiel Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridheizung, Biomasseheizung oder auch Gas- und Ölheizungen.

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