Damus
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ArneBab
@ArneBab
„Man habe nicht vorhergesehen, dass das Anthropic-Modell Mythos 5 den Internet-Zugang für Aktivitäten ausnutzen würde, die sich gegen Menschen richten.“
https://www.deutschlandfunk.de/ki-modell-von-anthropic-unternimmt-manipulationsversuch-104.html

Spätestens hier ist Fahrlässigkeit erreicht.

Ich warte auf die Gerichtsverfahren nach § 303b, StGB: Strafe für Computersabotage bis zu 5 Jahre. Der Versuch ist strafbar.
https://www.buzer.de/303b_StGB.htm

Und auf Schadensersatz für den Entwickler, der persönlich angegriffen wurde, um das von ihm gepflegte Projekt zu sabotieren.
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