Als die Spitzen der Bundesregierung ihre Reform des Informationsfreiheitsgesetzes bekannt gaben, führten sie dafür zwei Gründe an: Erstens würde das Gesetz die Sicherheit der Bundesrepublik bedrohen und zweitens würden IFG-Anfragen einen riesigen bürokratischen Aufwand erzeugen. Nur Belege für diese Behauptungen lieferte sie nicht. Wir haben auf Auskunft geklagt und das Innenministerium musste vor Gericht zugeben: es hat auch keine.
https://fragdenstaat.de/artikel/klagen/2026/10/keine-belege/
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