@nprofile1q... Ich hätte spätestens bei der 3. Klage einen Antrag auf Sonderkündigung nach § 314 BGB mit eingereicht, mit der Begründung, dass ich als Bürger Anrecht auf eine ordentliche und gesetzestreue Verwaltung habe, und bei offensichtlicher Wiederholung muss sich jedes Dauerschuldverhältnis beenden lassen. Auch das mit dem Finanzamt.
Wenn sie Steuern haben wollen, müssen sie halt gesetzestreu arbeiten.