@nprofile1q... Bei einer Fahrkartenkontrolle oder einer FP-Nacherhebung handelt es sich doch überhaupt nicht um einen Verwaltungsakt.
Es mangelt a einer "hoheitlichen Maßnahme" und "Gebiet des öffentlichen Rechts".
Die Maßnahmen werden idR. aufgrund eines konkludent geschlossenen privatrechtlichen Beförderungsvertrages nach den Tarifbestimmungen (wie AGB) des VBB durchgeführt. Verwaltungsrecht (Zuständigkeit, Ermessen...) ist hier nicht anwendbar.